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TYP
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WS 2071
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ANWENDUNGS-BEREICHE
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Die WS-Wirkstoff-Kombination WS 2071 wird innerhalb der IBWS-Systeme verwendet
für den Einbau von Kapillar-Sperren gegen Aufnahme und Transport bzw. Aufstieg kapillarer Feuchtigkeit in Mauerwerk und Beton
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TYP
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WS 2070, WS 2072, WS 2075
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ANWENDUNGS-BEREICHE
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Die WS-Wirkstoff-Kombinationen WS 2070, 2072 und 2075 werden innerhalb der IBWS-Systeme verwendet
zur Bearbeitung von Fassaden-Baustellen und Baustoffen
zur Bearbeitung äußerer begehbarer und befahrbarer Bauteil-Oberflächen (z.B. Balkone / Terrassen)
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EIGENSCHAFTEN
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bezüglich bautechnischer und bauphysikalischer Wirkung
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Wirkstoff- und Kriechmittelanteile der in den silikatischen / mineralischen Baustoff eingebrachten WS-Kombination verbleiben dort, während die Löse-, Penetriermittelanteile auslüften und verfliegen
Der Wirkstoff hat eine dem Baustoff verwandte Silicium-Struktur und überträgt seine Eigenschaft eines äußerst geringen Oberflächen- Spannungs- wertes mittels dieser Affinität auf den Baustoff. Mit der Herabsetzung der baustoffeigenen Oberflächen- spannung wird die kapillar-brechende Wirkung erzielt.
Aufnahme und Transport kapillaren Wassers werden damit ausgeschlossen.
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EIGENSCHAFTEN
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hinsichtlich ökologischer und gesundheitlicher Verträglichkeit
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Der mit dem Baustoff artverwandte WS-Wirkstoff wird dort durch Hydrolyse dauerhaft gebunden und ist somit sowohl ökologisch als auch hygienisch irrelevant.
Das in der WS-Kombination eigesetzte Löse- und Penetriermittel ist ein hochgereinigtes Isoparaphin (Untergruppe der aliphatischen Kohlenwasserstoffe), dem alle Aromaten - und damit die als Krankheitserreger in Verdacht stehenden Substanzen - entzogen wurden.
Isopraphine haben wegen ihrer verzweigtkettigen Molekularstruktur einerseits die für den Wirkstoff zur Baustoffpenetrierung erforderliche hohe Lösungsfähigkeit, andererseits aber das geringste Hauteindringvermögen aller Lösemittel. Ihre an die Raum- und Arbeitsluft abgegebenen Verdunstungsgase sind ungiftig.
Nach den "Technischen Vorschriften für chemische Produkte" ist das eingesetzte Lösemittel "nicht ausweispflichtig" und gilt als "nicht gefährlicher Arbeitsstoff".
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